Bei stadtmobil gibt es die Möglichkeit als Einzelkunde, zu zweit als Partner oder als Firma/Verein einen Vertrag abzuschließen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarifordnung.
Ja, viele Kunden verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen. Auch Fahrten ins Ausland sind selbstverständlich möglich. Auslandsfahrten müssen von stadtmobil genehmigt werden, bitte setzen Sie sich früh genug mit uns in Verbindung (min. 3 Arbeitstage vor Buchungsbeginn).
Hilfreich kann auch eine Internetrecherche sein, um länderspezifische Regelungen zu erfahren.
Sie können unmittelbar vor Fahrtantritt buchen oder mehrere Monate im Voraus – wie Sie möchten. Die meisten Fahrten werden bei stadtmobil weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn gebucht. Erfahrungsgemäß ist in fast allen Fällen das gewünschte Fahrzeug verfügbar.
Nein, nur als angemeldeter stadtmobil-Kunde können Sie die Fahrzeuge nutzen.
Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. In Hannover gibt es zusätzlich unsere stadtflitzer, die Sie in einem definierten „Bediengebiet“ abholen und irgendwo im Bediengebiet auch wieder abstellen können.
Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich und wohnortnah.
Ja, für verschiedene Fahrzeugtypen sind Dachgepäckträger buchbar.
Ja, jedoch vergleichsweise wenige. Ihre Verfügbarkeit kann auf unserer Buchungsoberfläche der Homepage oder der App gefiltert werden. Übrigens: Elektrofahrzeuge sind immer Automatik-Fahrzeuge.
Ja, in jedem stadtmobil Fahrzeug befindet sich bereits eine Sitzerhöhung. Kindersitze und weitere Sitzerhöhungen können im stadtmobil-Büro ausgeliehen werden.
Ja, können Sie. Durch die Kooperation aller stadtmobil-Organisationen, dem Carsharing-Anbieter "cambio" sowie weiterer Organisationen besteht in mehr als 350 Städten die Möglichkeit, Carsharing zu nutzen. Bei der Quernutzung können Sie selbstständig, über die Website oder App, in den teilnehmenden Städten buchen und die Fahrzeuge mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte abholen. Die Nutzungskosten sind für Sie dieselben wie in Hannover und Hildesheim.
Bitte wenden Sie sich vor einer Quernutzung an den jeweiligen Kooperationspartner, um dessen Regelungen bei Tankkostenerstattung, Auslandsfahrten o.Ä. zu erfragen.
In einigen Fahrzeugen sind Navigationsgeräte vorhanden. Mobile Navigationsgeräte können Sie für die meisten Fahrzeuge dazubuchen.
Nein, im Interesse der nichtrauchenden Teilnehmer und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge Nichtraucher-Fahrzeuge.
Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Servicezentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen. Oft kann die Servicezentrale Ihre Buchung verlängern.
Alternativ können Sie Ihre laufende Fahrt auch über mobil.stadtmobil.de oder in der stadtmobil Carsharing App verlängern.
Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet.
Bei einer Panne informieren Sie die Buchungs- und Servicezentrale. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert.
Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Servicezentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert.
In den Kilometerpreisen sind die Kraftstoffkosten bereits enthalten. Tanken Sie während Ihrer Fahrt, bezahlen Sie per Tankkarte, die in jedem Fahrzeug für Sie bereitliegt – direkt auf Kosten von stadtmobil. Sollten Sie diese einmal nicht benutzen, erstattet Ihnen stadtmobil Ihre Tankauslagen, mit Vorlegen der Original-Quittung, mit der Monatsrechnung zurück. Sie müssen das Fahrzeug nicht nach jeder Fahrt volltanken. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit einem mindestens 1/4 vollen Tank abzustellen, damit Ihr Nachnutzer gleich losfahren kann.
Ja, sofern Sie mit im Fahrzeug sitzen, und Sie sich davon überzeugt haben, dass die fahrende Person einen gültigen Führerschein besitzt und fahrtüchtig ist.
Personenschäden, die MitfahrerInnen durch einen von dem/der FahrerIn verursachten Schaden erleiden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Für Schäden die MitfahrerInnen einer dritten Person zufügen oder an einem Gegenstand verursachen, haften diese persönlich.
Diese werden in der Regel von einer Privathaftpflicht übernommen.
Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach!